Susann Enders, Generalsekretärin FREIE WÄHLER Bayern und gesundheitspolitische Sprecherin, erklärt: „Nachdem die allgemeine Impfpflicht aktuell medizinisch weder notwendig noch verhältnismäßig und damit auch verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar ist, muss der Bund auch die Verpflichtung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sofort aufheben.“
Dieses Gesetz verschärft aktuell den Pflegenotstand zusätzlich und bringt die Gesundheitsbehörden vor Ort massiv in die Bredouille. Enders.
„Sie stehen ständig im Feuer und müssen zwischen Umsetzung des Gesetzes mit Betretungsverbot für ungeimpfte Pflegekräfte und dem Kollabieren des Systems entscheiden. Egal wie sie entscheiden, es bringt immer Spannungen und Unsicherheit und im schlimmsten Fall Haftungsfragen mit sich. Es ist besser, kein Gesetz zu haben als ein schlechtes. Lauterbach muss diesen Rohrkrepierer einsammeln."
Enders betont, dass die Corona-Politik des Bundes sich zügig an der Verhältnismäßigkeit orientieren muss. Verfassungsrechtlich ist die Impfpflicht bis auf weiteres für die Bundesregierung nicht durchsetzbar. Die Rücknahme der einrichtungsbezogenen Impfpflicht bzw. des Paragrafen 20a im Infektionsschutzgesetz (Bund) „Immunitätsnachweis gegen COVID-19“ ist auch ein sofortiger Beitrag, den Pflegenotstand nicht noch weiter zu verschärfen.
„Wir brauchen mehr Pflegekräfte statt einer fragwürdigen Impfpflicht",
so Enders.
veröffentlicht am 29.03.2022 auf fw-bayern.de
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